"Helm tragen - Vorbild sein!", "Helm tragen rettet Leben!"
Im Privatbereich sind wir alle mit Aussagen wie "Sicher ist sicher", insbesondere beim Fahrrad- oder Skifahren, vertraut. Obwohl es bislang keine gesetzliche Helmpflicht für Fahrrad- und Skifahrer gibt, ist es tatsächlich nachgewiesen und durch verschiedene Studien belegt, dass das Tragen eines Helms im Falle eines Unfalls Kopfverletzungen verhindern und somit oft das Schlimmste vermeiden kann. Im Arbeitsbereich hingegen besteht eine Helmpflicht immer dann, wenn es eine Gefahr durch fallende, wegfliegende, umfallende oder pendelnde Gegenstände gibt. Wenn jedoch nur eine Gefahr des Anstoßens besteht, kann eine Anstoßkappe als Alternative zum Schutzhelm getragen werden. Unser Sortiment bietet eine breite Auswahl an verschiedenen Schutzhelmen wie Bau- und Industrieschutzhelm, Elektrikerschutzhelm, Hitzeschutzhelm und Schutzhelm für Höhenarbeiten sowie Anstoßkappen.
Wann benötige ich einen Schutzhelm und wann eine Anstoßkappe?
An vielen Arbeitsplätzen ist das Tragen eines Schutzhelms Pflicht. Nach EN 397 müssen Schutzhelme bei Tätigkeiten, bei denen fallende, wegfliegende, umfallende oder pendelnde Gegenstände eine potenzielle Gefahr darstellen, obligatorisch getragen werden. Zusätzlich zu den gebräuchlichen Bau- und Industrieschutzhelmen (EN 397) haben wir auch spezielle Schutzhelme im Sortiment, welche den Anforderungen für Elektriker (EN 50365), Hitzeschutz oder Arbeit in der Höhe (EN 12492) entsprechen.
Anstoßkappen nach EN 812 stellen eine Lösung dar, um Verletzungen durch Stoßen an Hindernissen zu verhindern. Auch wenn kein gesetzliches Tragen eines Helms vorgeschrieben ist, aber dennoch eine Kopfverletzungsgefahr besteht, können Anstoßkappen eine geeignete Schutzmöglichkeit darstellen.
Darf ich meinen Schutzhelm eigenständig beschriften oder einen Aufkleber anbringen?
Die Verwendung von Aufklebern oder Edding auf einem Schutzhelm ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Durch die Klebe- und Lösemittel besteht die Gefahr, dass das Material des Helms beschädigt wird und somit die Schutzwirkung beeinträchtigt wird.
Wie lange kann ich meinen Schutzhelm nutzen?
Abhängig vom Hersteller haben Schutzhelme eine Lebensdauer von 4 bis 5 Jahren. Falls der Schutzhelm vor Ablauf dieser Frist Defekte oder Beschädigungen aufweist oder sogar heruntergefallen ist, sollten Sie den Helm unverzüglich ersetzen.
Welche Veredelungsmöglichkeiten gibt es für meinen Kopfschutz?
Es besteht die Möglichkeit, bei Schutzhelmen zwischen der Anbringung per Druck oder Folie zu wählen, um beispielsweise Ihr Logo, Ihre Initialen oder Ihren Namen anzubringen. Für individuelle Veredelung von Anstoßkappen stehen Stickereien oder Patches zur Verfügung.
Wie kann ich einen Schutzhelm oder eine Anstoßkappe veredeln lassen?
Falls Sie sich für eine Veredelungsmöglichkeit entschieden haben, benötigen wir nun lediglich folgende Informationen von Ihnen:
- Artikelnummer, Größe und Stückzahl der zu veredelnden Schutzhelme/Anstoßkappen
- Größe und Position des Logos
- Originalvorlage des Logos (jpeg, pdf, eps)
- Farbangabe in HKS, Pantone oder RAL
Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot auf Basis dieser Angaben. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Ansprechpartner von METZLER oder schicken Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail zu.